Wir möchten mit diesem Beitrag die Petition der Hunde-Partei unterstützen, die sich dafür einsetzt, dass Argumente von Einsprachen vom Stadtrat der Stadt Zürich berücksichtigt werden.
Es geht im Speziellen um die Definition von verschiedenen Hundezonen für Grünanlagen in der Stadt Zürich, die insgesamt 72 verschiedene Anlagen umfasst und diverse unterschiedliche Regelungen zur Leinenpflicht beinhaltet.
Wir veröffentlichen ein Schreiben von Christine Finney, die dem Vorstand der Hunde-Partei angehört und befürworten die Petition zur Berücksichtigung der Argumente der Einsprachen von der Stadt Zürich.
Rostiger Paragraph 2021 der IG Freiheit
Die Stadt Zürich kommt in den Genuss einer fragwürdigen Ehre: Sie erhält von der IG Freiheit den «Rostigen Paragraphen» für die flächendeckende Einführung von Hundezonen, wie die IG Freiheit am Abend des 7. Juli 2021 mitteilte. Die IG Freiheit zeichnet mit dem Preis bereits zum 15. Mal das unnötigste und überflüssigste Gesetz des Jahres aus. Als verantwortliche Stadträtin hat Karin Rykart die Trophäe bekommen. Diverse Medien berichteten, unter anderem der Tagesanzeiger oder die NZZ.
Der folgende Text wurde von Christine Finney stellvertretend für die Hunde-Partei verfasst und wird von uns unterstützend auf unserer Website veröffentlicht:
Unbeirrt von der Verleihung des rostigen Paragraphen 2021 für die unverhältnismässige Umsetzung des Hundegesetzes hat der Stadtrat der Stadt Zürich in seinem Beschluss vom 24. November 2021 die Argumente der Einsprache erhebenden Hundehaltenden in keiner Weise berücksichtigt. Die Hunde-Partei, unterstützt durch weitere Rekurrenten, hat gegen den Beschluss mit Beizug von Anwälten einen Rekurs ergriffen. Parallel möchten wir mit der vorliegenden Petition beim Stadtrat nochmals auf die Anliegen der zahlreichen Hundehaltenden in der Stadt Zürich aufmerksam machen. Für kein anderes Tier ist eine Steuer zu errichten (wozu wird diese eigentlich verwendet?), Jede Stimme zählt.
Warum ist das wichtig?
Die vom Stadtrat getroffenen Massnahmen schränken die Freiheit von Mensch und Hund und auch von Familien mit Hunden auf dem Stadtgebiet übermässig ein. Kann es sein, dass ein Hund in gewissen Anlagen nur noch während der Nacht oder früh am Morgen (22 – 10 Uhr) Freilauf geniessen kann (obschon gemäss Hundegesetz der Hund bei Dunkelheit auf Sichtweite und kurzer Distanz zu führen ist)?
Online-Petition
Zudem hat die Hunde-Partei eine Onlinepetition gestartet. Wir bitten euch den nachfolgenden Link an weitere Hundefreunde weiterzuleiten und natürlich die Petition zu unterzeichnen. Danke.
Wer oder was ist die Hunde-Partei?
Bei der Hunde-Partei handelt es sich um einen Verein, der sich seit 20 Jahren vor allem in der Stadt Zürich für Hund und Halter einsetzt und insbesondere gegen einen flächendeckenden Leinenzwang wehrt. Es handelt sich nicht um eine politische Partei. Der Name des Vereins ist zugegeben sehr seltsam, aber da der Name bei der Stadt bekannt ist, wollte man ihn nicht mehr anpassen.
Ich (Christine Finney) bin vor ca. drei Jahren in die Hunde-Partei eingetreten, weil ich im Tirol in den Ferien war, das wie Schwyz einen flächendeckenden Leinenzwang kennt und ich mir dachte, soweit darf es bei uns nicht kommen.
Weil ich selbst Rechtsanwältin bin, habe ich mich bereit erklärt, im Vorstand mitzumachen.
Mit der Petition wollen wir – zusätzlich zum Rekurs – dem Stadtrat der Stadt Zürich ein Zeichen geben, dass wir uns nicht für «blöd verkaufen lassen» und nicht alles hinnehmen. Die Stadt Zürich hat ursprünglich in ihrem 72 Pärke umfassenden Plan mehr oder weniger ein Betretungsverbot und einen Leinenzwang um den See erlassen. Die zeitlichen Beschränkungen waren so, dass faktisch nur Eulen und Arbeitslose oder Schichtarbeitende ihre Hunde noch bei Tageslicht frei laufen lassen konnten - 10-22 Uhr) und die saisonal bedingten Restriktionen waren so, dass eigentlich der Wasserzugang für Hunde nur noch bei kühlen Temperaturen gewährleistet gewesen wäre. Zurückgekrebst sind sie, weil die Hunde-Partei und zahlreiche Mitglieder Beschwerde eingereicht haben.
Wahrscheinlich aus Kostengründen haben viele Nicht-Mitglieder ihre Beschwerdeschrift dann nach einer Anpassung der Regelung zurückgezogen. Die Hunde-Partei sowie einige Mitglieder und wenige Nicht-Mitglieder haben einen Beschluss vom Stadtrat verlangt. Dieser ist taktisch super geplant kurz vor Weihnachten 2021 eingegangen, was das Verfassen einer Rekursschrift aufgrund der Festtage klar erschwert hat.
Der Beschluss ist clever formuliert, aber in sich an zahlreichen Stellen widersprüchlich. Hier nur ein paar wenige dieser widersprüchlichen Punkte:
Die Stadt Zürich betont, dass sie nur 70 Pärke regle und alle anderen Park- und Grünanlagen von der Regelung nicht betroffen seien, d.h. das Hundegesetz gelte. In diesen anderen Anlagen sind aber noch zahlreiche, altrechtliche Leinengebotstafeln aufgestellt, die längst hätten entfernt werden können, wenn es der Stadt ernst wäre. Zudem wissen wir, dass Polizisten immer wieder Hundehalter gestützt auf diese unzulässigen Tafeln büssen. Eine solche Busse anzufechten ist mühsam und kostspielig. Faktisch zahlt man einfach die Busse. Wenn Hundehaltende in diesen Anlagen ihre Hunde frei lassen, sind zudem Konflikte mit Nicht-Hundehaltenden, die ihre Informationen auf die unzulässigen Tafeln abstützen, vorprogrammiert.
Beschränkungen der Nutzung des öffentlichen Raums müssen verhältnismässig sein. Die getroffenen Massnahmen in wesentlichen Park- und Grünanlagen schiessen über das Ziel hinaus und schränken die Hundehaltenden, die allein mit der Hundesteuer der Stadt Zürich zusätzliche Einnahmen von über CHF 800'000 in die Kasse spülen dürften, übermässig ein. Lapidar sagt die Stadt, die Hundehaltenden müssten halt für den Freilauf weitere Wege auf sich nehmen und falls dies wegen Berufstätigkeit nicht möglich sei, könnte man ja auch einen Hundesitter engagieren.
Bei der Hundefreilaufzone im Zürichhorn gibt es keinen Zugang zum Gewässer. Die Stadt sagt auch hier zusammengefasst, der Gewässerzugang sei gewährleistet. Eine Ausscheidung der Zone würde Hundehaltende und Nicht-Hundehaltende zu stark einschränken. Wir verlangen, dass Badeplätze signalisiert werden. Sonst ist der Krach zwischen den Hunde-Haltenden und Nicht-Hundehaltenden (die – wenn sie Hunde nicht mögen oder Angst haben – zusätzlich mindestens 6 Badeanlagen ums Seebecken zur Verfügung hätten, wo nämlich Hundeverbot gilt), vorprogrammiert.
Auf der Seite Landiwiese ist nicht mal eine Hundefreilaufzone geplant.
Es gibt noch zahlreiche andere Punkte in anderen Parkanlagen. Wir haben auch schon in der Allmend gesehen, wie die Stadt tickt. Die neu aufgestellten Tafeln versteht niemand. Wir dachten zuerst, nun würden zusätzliche Einschränkungen eingeführt und haben Stadtrat Wolf geschrieben. Die Antwort war, dass die Tafeln lediglich die bereits geltende Nutzungsordnung in der Allmend abbilden würden. Wir haben mit einem Vorschlag versucht, darzustellen, wie die Tafeln klarer werden könnten. Der Stadtrat antwortete, für ihn seien die Tafeln klar. Man könne ja, wenn etwas unklar sei (und wir haben zahlreiche Rückmeldungen auch von Nicht-Mitgliedern erhalten), den QR-Code aufrufen.
Zusammengefasst geht es bei der Petition nur darum, zu zeigen, dass auch Hundehaltende ernst genommen werden werden. Man hätte die Petition sicherlich knackiger formulieren können. Den Rest machen wir mit dem Rekurs, der am 3. Januar 2022 dem Statthalter zugestellt wurde. Ob viel erreicht werden kann, wissen wir nicht. Aber wir wollen, dass dem Stadtrat klar gemacht wird, dass wir nicht ganz doof sind und genau hinschauen. Die sachlichen Argumente haben wir.
Es gibt viele Hundehaltende, die rücksichtslos und dumm sind. Aber leider trifft dies nicht nur auf Hundehaltende zu, sondern generell ist ein Verrohen der Sitten festzustellen. Auch auf Velofahrer würde die Rücksichtslosigkeit zutreffen. Dennoch kommt es kaum jemandem in den Sinn, in der Stadt Zürich ein Veloverbot zu erlassen oder zu verfügen, dass Velos nur noch gestossen werden dürfen. Dies soll keine Ausrede sein.
Ich finde es wichtig, überall an die gegenseitige Rücksichtnahme zu appellieren. Wie viele Hundekacke, die nicht von meinem Hund stammt, habe ich schon zusammengelesen. Und am meisten nerve ich mich über die zahlreichen Hundesäcklein im Wald oder Hunde, die – am liebsten mit den Auszugsleinen – meinen Hund, den ich zu mir gerufen habe oder der friedlich sitzt oder schläft – begrüssen dürfen müssen – vorzugsweise noch im Restaurant.
Herzliche Grüsse – und ein tolles neues neues Jahr
Christine Finney
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