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Leinenpflicht Kanton Zürich und Leinenpflicht Zürich - alles was du über Leinenpflicht wissen musst

Symbol für Leinenpflicht für Hunde

Gilt im Kanton Zürich eine generelle Leinenpflicht für Hunde?

Nein, eine generelle Leinenpflicht für Hunde besteht im Kanton Zürich nicht.



Wo gilt im Kanton Zürich Leinenpflicht?

👉👉👉 Leinenpflicht im Wald vom 1. April bis 31. Juli 👈👈👈


Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli müssen Hunde im Wald angeleint werden. Diese Leinenpflicht besteht bis 50 Meter Entfernung zum Wald.



Zudem besteht Leinenpflicht für Hunde im Kanton Zürich generell:

  • in öffentlich zugänglichen Gebäuden,

  • an verkehrsreichen Strassen,

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und an Haltestellen und

  • an Orten, die von den zuständigen Behörden entsprechend signalisiert wurden.


Leinenpflicht für Hunde besteht zudem im öffentlich zugänglichen Raum auch, wenn

  • sie läufig sind,

  • sie bissig sind,

  • sie eine ansteckende Krankheit haben, oder wenn

  • die zuständige Behörde es anordnet.


Dies waren die wichtigsten Fakten zur Leinenpflicht. Im Folgenden erläutern wir die die Hintergründe etwas detaillierter.




 



Für den Kanton Zürich ist sowohl Leinenpflicht für Hunde als auch Hundeverbote im Hundegesetz Kanton Zürich geregelt. Das Hundegesetz definiert diesbezüglich folgendes:



Wo sind Hunde im Kanton Zürich verboten?

Hundeverbot - das Hundegesetz schreibt vor, dass das Mitführen von Hunden an folgenden Orten generell verboten ist:

  • in Friedhöfen,

  • in Badeanstalten,

  • auf Pausenplätzen von Schulhausanlagen,

  • auf Spiel- oder Sportfeldern und

  • an Orten, die von den zuständigen Behörden entsprechend signalisiert wurden.


An den genannten Orten herrscht also ein generelles Hundeverbot, Hunde dürfen nicht dorthin mitgeführt werden, auch nicht an der Leine.



Wo ist die Leinenpflicht im Kanton Zürich definiert?

Das kantonale Hundegesetz schreibt ausserdem vor, dass Hunde an folgenden Orten an der Leine zu führen sind:

  • in öffentlich zugänglichen Gebäuden,

  • an verkehrsreichen Strassen,

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und an Haltestellen und

  • an Orten, die von den zuständigen Behörden entsprechend signalisiert wurden.


Zudem gibt das Hundegesetz vor, dass Hunde im öffentlich zugänglichen Raum anzuleinen sind, wenn

  • sie läufig sind,

  • sie bissig sind,

  • sie eine ansteckende Krankheit haben, oder wenn

  • die zuständige Behörde es anordnet.



Gilt im Wald Leinenpflicht im Kanton Zürich?

Vom 1. April bis 31. Juli Hunde im Wald und bis 50 Meter Entfernung zum Wald angeleint werden.


Die Leinenlänger, also wie lange die Leine sein muss, ist nicht vorgegeben und kann frei gewählt werden.


Diese Regelung entstammt dem neuen Jagdgesetz Kanton Zürich, welches im Jahr 2022 beschlossen wurde. Dieses schreibt ab dem Jahr 2023 vor, dass saisonal vom 1. April bis 31. Juli im Kanton Zürich eine generelle Leinenpflicht im Wald und am Waldrand bis 50 Meter Entfernung zum Wald herrscht.


Hier ein Auszug vom Veterinäramt Zürich:

Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Freilaufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren. Um Wildtiere möglichst gut zu schützen gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht. Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.

Von dieser generellen Leinenpflicht im Wald gibt es Ausnahmen für Jagdhunde, Rettungshunde und Diensthunde. Für diese gilt die Leinenpflicht beim Einsatz und bei der für den Einsatz notwendigen Ausbildung nicht.


Gilt im Kanton Aargau Leinenpflicht?

Übrigens: Leinenpflicht im Aargau besteht für Hunde ebenfalls vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und am Waldrand.



Leinenpflicht Schweiz - wie ist die Leinenpflicht schweizweit geregelt?

Aktuell im Jahr 2024 existiert kein landesweit einheitliches Hundegesetz. Dies bedeutet, dass jeder Kanton mit einem eigenen Hundegesetz Hundeverbote und Orte, an denen Hunde an der Leine zu führen sind, definieren können.



Gilt in der Stadt Zürich Leinenpflicht?

Die kantonalen Regelungen zu Hundeverboten und Leinenpflicht gelten natürlich auch in der Stadt Zürich. Nun gibt es in der Stadt Zürich jedoch seit 2021 noch zusätzliche detaillierte Regelungen für verschiedene Orte in der Stadt.


Die früher im kantonalen Hundegesetz festgehaltene generelle Leinenpflicht in Grünanlagen gibt es nicht mehr. Dafür dürfen die Gemeinden, die für den Vollzug des Gesetzes zuständig sind, Gebiete in der Gemeinde definieren, die von Hunden nicht oder nur an der Leine betreten werden dürfen.


Hundezonen Stadt Zürich

Die Stadt Zürich hat nun für 72 Grünanlagen festgelegt, ob Leinenpflicht, Freilaufzone oder sogar Hundeverbot gilt. Und dies teilweise saisonal oder zu bestimmten Tageszeiten, was als Ergebnis eine sehr komplizierte Regelung ist. Die Grünanlagen sind in die folgenden Zonenkategorien eingeteilt:


  • Leinenpflicht

  • Leinenpflicht 10 - 22 Uhr

  • Leinenpflicht 1. April bis 30. September

  • Leinenpflicht 1. April bis 30. September 10 - 22 Uhr

  • Hundeverbot

  • Hundefreilaufzone



Diese Hundezonen der Stadt Zürich können auf der Website der Stadt Zürich zum Thema Hunde eingesehen werden.



Leinenführigkeit beim Hund trainieren

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