Im Kanton Zürich gibt es für bestimmte Rassen und Hunde eine obligatorische Kurspflicht. Das heisst, dass mit diesen Hunden bestimmte Hundekurse besucht und absolviert werden müssen. Die aktuelle Regelung (Stand 1. Januar 2022) hat bis zum 31. Mai 2022 Bestand.
Ab dem 1. Juni 2022 sollte ein aktualisiertes Hundegesetz und Hundeverordnung in Kraft treten, die eine Ausbildungspflicht für alle Rassen und Hunde im Kanton Zürich vorsieht.
UPDATE März 2022: Aufgrund von Einsprachen ist die neue Hundeverordnung HuV ZH jedoch nicht in 2022 in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass die bestehende Verordnung auch über den 1. Juni 2022 hinaus in Kraft ist. Ein Termin, wann die neue HuV ZH in Kraft treten wird, ist aktuell (Februar 2023) immer noch nicht bekannt!
Obligatorische Hundekurse im Kanton Zürich bis und mit 31. Mai 2022
Im Kanton Zürich müssen alle Hunde, die nicht als kleinwüchsig gelten, eine kantonal anerkannte Ausbildung absolvieren. Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind. Die abschliessende Liste der kleinwüchsigen Hunderassen findest du auf der Website des Veterinäramts Zürich.
Achtung: «Kleinwüchsig» ist nicht gleichbedeutend mit der Einteilung «Klein» bei AMICUS. Die Grösseneinteilung bei AMICUS ist somit nicht ausschlaggebend in Bezug auf die Ausbildungspflicht für deinen Hund.
Die aktuelle (Stand Februar 2023) Kurspflicht für Hundehalter im Kanton Zürich im Überblick:

Dieses Bild stammt von der Website des Veterinäramts des Kanton Zürich, wo diesbezüglich viele weitere Informationen veröffentlicht sind.
Muss ich mit meinem Hund im Kanton Zürich einen obligatorischen Kurs absolvieren?
Mit dem Kurs-Guide für Hundehaltende findest du einfach und schnell heraus, ob du mit deinem Hund eine obligatorische Ausbildung absolvieren musst und zeigt dir an, welche Hundekurse im Kanton Zürich für dich und deinen Hund verpflichtend zu absolvieren sind.
Im Kurs-Guide gibst du die Rasse deines Hundes an, das Geburtsdatum und das Datum, seit dem dein Hund bei dir ist, und der Kurs-Guide zeigt dir dann an, ob du Hundekurse obligatorisch absolvieren musst und falls ja, welche Hundekurse. Zum Beispiel einen Welpenkurs, einen Junghundekurs und/oder einen Erziehungskurs für Hunde.
Obligatorische Hundekurse im Kanton Zürich ab 1. Juni 2022
UPDATE März 2022: Aufgrund von Einsprachen ist die neue Hundeverordnung HuV ZH nicht in 2022 in Kraft getreten. Dies bedeutet dass die vorherige Verordnung auch über den 1. Juni 2022 hinaus in Kraft ist. Ein Termin, wann die neue HuV ZH in Kraft treten wird, ist aktuell (Februar 2023) noch nicht bekannt!
Das Hundegesetz und die Hundeverordnung des Kanton Zürich ist angepasst worden und der Regierungsrat hat beschlossen, die Änderung des Hundegesetzes und die Änderung der Hundeverordnung per 1. Juni 2022 in Kraft zu setzen. Ab diesem Datum müssen alle Hundehalter, die im Kanton Zürich neu einen Hund halten, die obligatorische Hundeausbildung absolvieren und nicht mehr nur Hundehalter bestimmter Hunderassen. Die Ausbildungspflicht wird jedoch vereinfacht und es müssen weniger praktische Kurslektionen besucht werden.
Aktuell und bis und mit 31. Mai 2022 ist die Hundeausbildung weiterhin für alle Hunderassen und Hunde obligatorisch, die nicht als kleinwüchsig gelten. Die Liste der kleinwüchsigen Hunderassen ist beim Veterinäramt Zürich veröffentlicht.
Ab 1. Juni 2022 wird es für alle Neuhundehalter eine Kurspflicht für einen Theoriekurs geben, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird.
Zudem müssen mindestens 6 Kurslektionen eines praktischen Hundeerziehungskurses absolviert werden.
Es besteht dann keine Kurspflicht mehr für einen Welpenkurs. Den Besuch der Welpenschule empfehlen wir dennoch auch ab dem 1. Juni 2022 allen Hundehaltern sehr, da hier die Grundlagen für das gesamte Hundeleben gelegt werden!
Bei Fragen zur obligatorischen Hundekurspflicht im Kanton Zürich kannst du uns gerne über unser Kontaktformular oder per E-Mail kontaktieren.