Sind Hundekurse im Kanton Zürich obligatorisch?
Im Kanton Zürich gibt es für bestimmte Rassen und Hunde eine obligatorische Kurspflicht. Das heisst, dass mit diesen Hunden bestimmte Hundekurse besucht und absolviert werden müssen. Diese Kurspflicht besteht seit dem Jahr 2010. Seit dann gibt es im Kanton Zürich eine Ausbildungspflicht für Hundehalterinnen und Hundehalter von grossen oder massigen Hunden.
Die aktuelle Regelung im Jahr 2024 ist immer noch dieselbe, wie vor dem 1. Juni 2022.
Obligatorischer Welpenkurs und obligatorischer Junghundekurs
Unsere Hundeschule animalcoach.ch Zürich bietet obligatorische Welpenkurse und Junghundekurse an. Diese Kurse können natürlich auch freiwillig besucht werden.
Die obligatorische Welpenschule muss bis zum Alter von 16 Wochen besucht werden und umfasst 4 Kursstunden Welpenschule.
Der obligatorische Junghundekurs muss bis zum Alter von 18 Monaten besucht werden und umfasst 10 Kursstunden.
Neues Hundegesetz Zürich ab 1. Juni 2022 noch nicht in Kraft
Ab dem 1. Juni 2022 sollte ein aktualisiertes Hundegesetz und Hundeverordnung in Kraft treten, die eine Ausbildungspflicht für alle Rassen und Hunde im Kanton Zürich vorsieht.
UPDATE März 2022: Aufgrund von Einsprachen ist die neue Hundeverordnung HuV ZH nicht in 2022 in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass die bestehende Hundeverordnung Kanton Zürich auch über den 1. Juni 2022 hinaus in Kraft ist. Ein Termin, wann die neue Hundeverordnung Zürich in Kraft treten wird, ist aktuell (Januar 2024) immer noch nicht bekannt!
Welche Hunde müssen einen obligatorischen Hundekurs im Kanton Zürich besuchen?
Da die revidierte Hundeverordnung noch nicht in Kraft ist, ist die Hundeausbildung im Kanton Zürich aktuell für alle Hunde in Zürich obligatorisch, die nicht als kleinwüchsig gelten.
In anderen Worten: im Kanton Zürich müssen alle Hunde, die nicht als kleinwüchsig gelten, eine kantonal anerkannte Ausbildung absolvieren. Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind. Die abschliessende Liste der kleinwüchsigen Hunderassen findest du auf der Website des Veterinäramts Zürich.
Achtung: Kleinwüchsig ist nicht gleichbedeutend mit der Einteilung Klein bei AMICUS. Die Grösseneinteilung bei AMICUS ist somit nicht ausschlaggebend in Bezug auf die Ausbildungspflicht für deinen Hund.
Kurspflicht für Hundehalter im Kanton Zürich im Überblick
Alter des Hundes - bei der Übernahme oder beim Zuzug in den Kanton Zürich | Welpenförderung (mind. 4 Lektionen) | Junghundekurs (mind. 10 Lektionen) | Erziehungskurs (mind. 20 Lektionen) |
---|---|---|---|
8 bis 16 Wochen | ja | ja | nein |
16 Wochen bis 18 Monate | nein | ja | ja * |
18 Monate bis 8 Jahre | nein | nein | ja |
über 8 Jahre | nein | nein | nein |
* ausser die kantonale Bestätigung ist vorhanden
Diese Informationen stammen von der Website des Veterinäramts des Kanton Zürich, wo diesbezüglich viele weitere Informationen veröffentlicht sind.
Muss ich mit meinem Hund in Zürich einen obligatorischen Hundekurs absolvieren?
Mit dem Kurs-Guide für Hundehaltende findest du einfach und schnell heraus, ob du mit deinem Hund eine obligatorische Ausbildung absolvieren musst und zeigt dir an, welche Hundekurse im Kanton Zürich für dich und deinen Hund verpflichtend zu absolvieren sind.
Im Kurs-Guide gibst du die Rasse deines Hundes an, das Geburtsdatum und das Datum, seit dem dein Hund bei dir ist, und der Kurs-Guide zeigt dir dann an, ob du Hundekurse obligatorisch absolvieren musst und falls ja, welche Hundekurse. Zum Beispiel einen Welpenkurs, einen Junghundekurs und/oder einen Erziehungskurs für Hunde.
Ist der Besuch einer Hundeschule in Zürich obligatorisch?
Der Besuch einer Hundeschule in Zürich ist obligatorisch nur für Hunde, die nicht als kleinwüchsig gelten. Weiter oben haben wir dies genauer erklärt.
Geplante obligatorische Hundekurse im Kanton Zürich in Zukunft
Das Hundegesetz und die Hundeverordnung des Kanton Zürich ist angepasst worden und der Regierungsrat hat beschlossen, die Änderung des Hundegesetzes und die Änderung der Hundeverordnung per 1. Juni 2022 in Kraft zu setzen. Ab diesem Datum hätten alle Hundehalter, die im Kanton Zürich neu einen Hund halten, die obligatorische Hundeausbildung absolvieren müssen und nicht mehr nur Hundehalter bestimmter Hunderassen.
Aufgrund von Einsprachen ist diese neue Hundeverordnung jedoch nicht am 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Somit ist auch weiterhin in 2024 die vorherige Regelung für obligatorische Hundekurse Zürich in Kraft.
Die Hundeausbildung ist weiterhin für alle Hunderassen und Hunde obligatorisch, die nicht als kleinwüchsig gelten.
Geplante Änderungen der Kurspflicht für Hundehalter in Zürich
Geplant ist, dass es für alle Neuhundehalter eine Kurspflicht für einen Theoriekurs geben wir, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird.
Zudem ist geplant, dass mindestens 6 Kurslektionen eines praktischen Hundeerziehungskurses absolviert werden müssen.
Ausserdem ist geplant, dass keine Kurspflicht mehr für einen Welpenkurs besteht. Den Besuch der Welpenschule empfehlen wir aber auf jeden Fall auch weiterhin allen Hundehaltern sehr, da hier die Grundlagen für das gesamte Hundeleben gelegt werden!
Eine Medienmitteilung des Kanton Zürich gibt weitere Informationen.
Bei Fragen zur obligatorischen Hundekurspflicht im Kanton Zürich kannst du uns gerne über unser Kontaktformular oder per E-Mail kontaktieren.
Hundegesetz Kanton Zürich 2024
Das aktuell (2024) gültige Hundegesetz Zürich kann auf der Website des Kanton Zürich eingesehen werden.
Sind Hundekurse in der Schweiz obligatorisch?
Seit 2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr.
Bis Ende 2016 gab es das nationale Hundekurs-Obligatorium. Dieses nationale Hundekurs-Obligatorium, das schweizweit galt, wurde Ende 2016 abgeschafft. Seit 2017 können die Kantone jeweils selbst bestimmen, ob in einem Kanton Hundekurse obligatorisch sind oder nicht.
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