Obligatorische Hundekurse im Kanton Zürich 2025
- Sebastian Schirmer
- 25. März
- 6 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 7. Juli
👉👉👉 Am 1. Juni 2025 ist das neue Hundegesetz in Zürich in Kraft getreten. Unabhängig von Rasse und Grösse eines Hundes müssen ab dem 1. Juni 2025 alle Hundehalter obligatorische Kurse besuchen.
Hundegesetz Zürich 2025 - das Wichtigste in Kürze
Jeder Hundehalter, der seinen Hund ab dem 1. Juni 2025 bekommt, muss in Zürich obligatorische Kurse besuchen. Rasse und Grösse des Hundes ist egal.
Ein Theoriekurs mit abschliessender Prüfung ist für Neuhundehalter Pflicht, oder wenn länger als 10 Jahre kein Hund gehalten wurde.
Der praktische obligatorische Hundekurs umfasst sechs Kurslektionen und muss von allen Hundehaltern absolviert werden.
Hundehalter, die ihren Hund vor dem 1. Juni 2025 bekommen haben, müssen nun keine obligatorischen Kurse mehr absolvieren.
Sind Hundekurse im Kanton Zürich obligatorisch?
Im Kanton Zürich gilt ab dem 1. Juni 2025 für alle Hunde eine obligatorische Kurspflicht. Das heisst, dass alle Hundehalter, die ihren Hund ab dem 1. Juni 2025 bekommen, obligatorisch folgende Kurse besuchen müssen:
Theoriekurs mit anschliessender Prüfung
6 praktische Kurslektionen ohne Prüfung
Obligatorischer Theoriekurs
Hundehalter die zum ersten Mal einen Hund für mindestens drei Monate halten und in einer Zürcher Gemeinde leben müssen einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen. Der Theoriekurs wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Der Theoriekurs wird online oder vor Ort bei unserer Hundeschule in Zürich Albisgüetli vor Ort angeboten.
Da wir den Theoriekurs auch online anbieten, können Hundehalter aus dem ganzen Kanton teilnehmen. Also auch Hundehalter aus Winterthur, Uster, Dübendorf, Dietikon, Wetzikon, Wädenswil, Horgen, Bülach, Opfikon, Kloten, Schlieren, Adliswil, Volketswil, Regensdorf, Thalwil, Illnau-Effretikon, Wallisellen, Stäfa, Küsnacht, Meilen, Richterswil, Zollikon, Affoltern am Albis, Pfäffikon (ZH), Bassersdorf, Männedorf, Hinwil, Maur, Gossau (ZH), Wald (ZH), Urdorf oder Embrach. Einfach aus allen Städten und Orten im Kanton Zürich.
Es gibt jedoch gewisse Ausnahmen. In folgenden Fällen müssen Hundehalter keinen Theoriekurs besuchen:
Hundehalter, die in den letzten zehn Jahren einen Hund für mindestens sechs Monate in Folge gehalten haben müssen keinen Theoriekurs absolvieren.
Hundehalter, die einen Hund vom Ehe- oder Lebenspartner übernehmen, müssen keinen Theoriekurs absolvieren, wenn der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt.
Sehbehinderte Hundehalter, die einen Blindenführhund von einer Blindenführhundeschule übernehmen, müssen keinen Theoriekurs absolvieren, wenn die Blindenführhundeschule von der Invalidenversicherung anerkannt ist.
Wann muss der Theoriekurs absolviert werden
Der Theoriekurs kann frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton absolviert werden. Frühestens aber ab dem 1. Juni 2025.
Prüfung nach dem Theoriekurs
Am Ende des Theoriekurses muss eine Prüfung absolviert werden. Wenn die Prüfung nach dem Theoriekurs nicht bestanden wird, kann sie ohne Probleme nochmals wiederholt werden.
Obligatorische praktische Kurslektionen
Alle Hunde, die ab dem 1. Juni 2025 in den Kanton Zürich zuziehen, bzw. deren Hundehalter, müssen einen praktischen Hundekurs absolvieren. Die praktische Ausbildung umfasst sechs Kurslektionen.
Der Hund muss bei Beginn der praktischen Kurslektionen mindestens 6 Monate alt sein. Spätestens 12 Monate nach Beginn der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton Zürich müssen die praktischen Kurslektionen abgeschlossen sein.
Ausnahmen von den praktischen Hundekursen
Keine Pflicht zur praktischen Hundeausbildung besteht für Hundehalter, die einen Hund halten, der bei seinem Erwerb oder beim Zuzug in den Kanton Zürich älter als zehn Jahre ist.
Zudem gibt es weitere Ausnahmen. In folgenden Fällen müssen Hundehalter keine praktische Hundeausbildung absolvieren:
Hundehalter, die einen Hund halten, der bei seinem Erwerb oder beim Zuzug des Hundehalters Person in den Kanton Zürich älter als zehn Jahre ist, müssen keine praktische Hundeausbildung absolvieren.
Hundehalter, die in den Kanton Zürich zuziehen und eine praktische Hundeausbildung absolviert haben, die gemäss Bestätigung des Veterinäramts gleichwertig ist, müssen keine praktische Hundeausbildung absolvieren.
Hundehalter, die den Hund vom Ehe- oder Lebenspartner übernehmen, wenn der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt, müssen keine praktische Hundeausbildung absolvieren.
Hundehalter, die gemäss §16 d Abs. 1 eine Bewilligung als Hundeausbildnerin oder Hundeausbildner haben, müssen keine praktische Hundeausbildung absolvieren.
Hundehalter, die ihre Hunde für den Sicherheitsdienst der Polizei oder einer Strafvollzugsanstalt oder beim Grenzwachtkorps einsetzen, müssen keine praktische Hundeausbildung absolvieren.
Hundehalter, die einen vom Bundesamt für Umwelt anerkannten Herdenschutzhund einsetzen, müssen keine praktische Hundeausbildung absolvieren.
Ausserdem kann das Veterinäramt Zürich einen Hundehalter auf Gesuch von der praktischen Hundeausbildung befreien, wenn der Hundehalter aus gesundheitlichen Gründen die Ausbildung nicht absolvieren kann oder einen kranken oder verhaltensauffälligen Hund hält, mit dem keine praktische Hundeausbildung durchgeführt werden kann.
Wann müssen die praktischen Kurslektionen absolviert werden
Der Hund muss bei Beginn der praktischen Kurslektionen mindestens 6 Monate alt sein.
Spätestens 12 Monate nach Beginn der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton Zürich müssen die praktischen Kurslektionen abgeschlossen sein.
Der Kanton Zürich hat am 21. März 2025 hierzu eine Medienmitteilung veröffentlicht.
Altes Hundegesetz Zürich bis zum 31. Mai 2025 - nicht mehr in Kraft
Hundehalter, die ihren Hund bis zum 31. Mai 2025 erworben hatten oder in den Kanton Zürich zugezogen sind, mussten gemäss dem "alten" Hundegesetz obligatorische Kurse besuchen. Das "alte" Hundegesetz im Kanton Zürich schrieb für bestimmte Rassen und Hunde eine obligatorische Kurspflicht vor. Das heisst, dass mit diesen Hunden bestimmte Hundekurse besucht und absolviert werden mussten. Diese Kurspflicht bestand seit dem Jahr 2010, es war im Kanton Zürich eine Ausbildungspflicht für Hundehalterinnen und Hundehalter von grossen oder massigen Hunden.
Diese alte Regelung war bis zum 31. Mai 2025 gültig und ist seit dem 1. Juni 2025 nicht mehr gültig.
Obligatorischer Welpenkurs und obligatorischer Junghundekurs
Hundehalter, die ihren Hund bis zum 31. Mai 2025 erworben hatten oder bis dann in den Kanton Zürich zugezogen waren, mussten unter Umständen einen Welpenkurs und einen Junghundekurs besuchen.
Unsere Hundeschule animalcoach.ch Zürich bietet obligatorische Welpenkurse und Junghundekurse an. Diese Kurse können natürlich auch freiwillig besucht werden.
Die Welpenschule musste bis zum Alter von 16 Wochen besucht werden und umfasst auch heute noch 4 Kursstunden Welpenschule.
Der obligatorische Junghundekurs musste bis zum Alter von 18 Monaten besucht werden und umfasst 10 Kursstunden.
Welche Hunde mussten nach dem alten Hundegesetz bis 31. Mai 2025 einen obligatorischen Hundekurs im Kanton Zürich besuchen?
Da die revidierte Hundeverordnung trat am 1. Juni 2025 in Kraft. Vorher war die Hundeausbildung im Kanton Zürich für alle Hunde in Zürich obligatorisch, die nicht als kleinwüchsig gelten.
In anderen Worten: im Kanton Zürich mussten alle Hunde, die nicht als kleinwüchsig gelten, eine kantonal anerkannte Ausbildung absolvieren. Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind. Die abschliessende Liste der kleinwüchsigen Hunderassen findest du auf der Website des Veterinäramts Zürich.
Achtung: Kleinwüchsig ist nicht gleichbedeutend mit der Einteilung Klein bei AMICUS. Die Grösseneinteilung bei AMICUS ist somit nicht ausschlaggebend in Bezug auf die Ausbildungspflicht für deinen Hund.
Kurspflicht für Hundehalter im Kanton Zürich im Überblick
Diese Kurspflicht gilt bis zum 31. Mai 2025 bzw. für Hundehalter, die ihren Hund bis zum 31. Mai 2025 erwerben oder bis dann in den Kanton Zürich zuziehen.
Alter des Hundes - bei der Übernahme oder beim Zuzug in den Kanton Zürich | Welpenförderung (mind. 4 Lektionen) | Junghundekurs (mind. 10 Lektionen) | Erziehungskurs (mind. 20 Lektionen) |
---|---|---|---|
8 bis 16 Wochen | ja | ja | nein |
16 Wochen bis 18 Monate | nein | ja | ja * |
18 Monate bis 8 Jahre | nein | nein | ja |
über 8 Jahre | nein | nein | nein |
* ausser die kantonale Bestätigung ist vorhanden
Diese Informationen stammen von der Website des Veterinäramts des Kanton Zürich, wo diesbezüglich viele weitere Informationen veröffentlicht sind.
Muss ich mit meinem Hund in Zürich einen obligatorischen Hundekurs absolvieren?
Wenn du deinen Hund ab dem 1. Juni 2025 erwirbst oder danach in den Kanton Zürich zuziehst musst du auf jeden Fall einen obligatorischen Hundekurs absolvieren. Etwas weiter oben findest du die entsprechenden Informationen.
Wenn du deinen Hund vor dem 1. Juni 2025 im Kanton Zürich erworben hast, dann musst du keine obligatorischen Kurse absolvieren.
Ist der Besuch einer Hundeschule in Zürich obligatorisch?
Der Besuch einer Hundeschule in Zürich ist nicht obligatorisch. Wir emfehlen dennoch den Besuch einer Welpenschule.
Hundegesetz Kanton Zürich 2025
Das alte (bis 31. Mai 2025) gültige Hundegesetz Zürich kann auf der Website des Kanton Zürich eingesehen werden.
Sind Hundekurse in der Schweiz obligatorisch?
Seit 2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr.
Bis Ende 2016 gab es das nationale Hundekurs-Obligatorium. Dieses nationale Hundekurs-Obligatorium, das schweizweit galt, wurde Ende 2016 abgeschafft. Seit 2017 können die Kantone jeweils selbst bestimmen, ob in einem Kanton Hundekurse obligatorisch sind oder nicht.
Fragen zur obligatorischen Kurspflicht
Bei Fragen zur obligatorischen Hundekurspflicht im Kanton Zürich kannst du uns gerne über unser Kontaktformular oder per E-Mail kontaktieren. Wir helfen dir und unterstützen dich so gut wie möglich 🤗
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